Bekanntgabe des Ergebnisses der Berufung
von Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern
Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Stadtkirchenvorstand unseres Stadtkirchenverbandes zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern berufen:
- Herrn Detlef Davidis
- Herrn Andreas Gaebel
- Herrn Georg Gebhardt
- Herrn Jürgen Niehoff
- Herrn Helmuth Winkelmann
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am 7. Mai 2012. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.
Der Kirchenvorstand